Bezüge bei gemeinnützigen Bauvereinigungen begrenzen und Korruptionsprävention stärken

Für eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, die aus ihrer Sicht eine Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft bedeuten würden, setzen sich Johann Singer (ÖVP) und Philipp Schrangl (FPÖ) ein ( 448/A(E) ). Damit soll leistbarer Wohnraum unter aktuellen Bedingungen sichergestellt werden, heißt es im Antrag. In Ballungsräumen soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten die Eigentumsbildung forciert werden, wobei aber gleichzeitig ein breiter Bestand an dauerhaft sozial gebundenen Mietwohnungen gesichert bleiben müsse.

Schrangl hob besonders den Wunsch hervor, den Eigentümerkreis der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) um die Länder zu erweitern. Mit einer Verländerung der WBIB würde man den Bundesländern ein gutes Instrument in die Hand geben, um leistbaren Wohnraum zu schaffen. Für die Beteiligung des Bundes an der WBIB habe es bereits grünes Licht aus Brüssel gegeben, es sei daher schade, dass sie jetzt nicht in der geplanten Form kommen soll.

Ein besonderes Anliegen sind Singer und Schrangl Klarstellungen bei nachträglichen Wohnungseigentumsübertragungen, wobei der Abfluss gemeinnützig erwirtschafteten Vermögens durch eine klarer gefasste Genehmigungspflicht für Paketverkäufe vermieden werden soll. Lücken und Umgehungsmöglichkeiten bei Anteilsübertragungen gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) müssten beseitigt und die Wohnzweckbindung gemeinnützigen Wohnraums besser verankert werden. Modernisiert werden sollten laut Schrangl auch die Bestimmungen der Eigenkapitalverzinsung und des Eigenmitteleinsatzes. Das werde aber keinen Einfluss auf die Mieten haben, betonte er auf diesbezügliche Befürchtungen von SPÖ-Abgeordneter Petra Wimmer. Neu zu regeln wären jedenfalls auch die Bezüge für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von GBV.

Irmgard Griss wies auf Forderung des Rechnungshofs nach einer erweiterten Prüfbefugnis für GBV hin. Aus ihrer Sicht wäre es wünschenswert, besser kontrollieren zu können, ob öffentliche Mittel tatsächlich für gemeinnützigen Wohnbau eingesetzt werden. Alles in allem sehe sie aber keine besondere Notwendigkeit für den Antrag, der nur ausdrücke, was die Regierung ohnehin plane, sagte Griss. Wolfgang Zinggl (PILZ) stimmte zu und meinte, da die Bundesregierung bereits an der Novellierung arbeite, einige Punkte nach Aussage von Ministerin Schramböck noch offen seien, sollte der Antrag vertagt werden. ÖVP-Abgeordneter Singer hielt ihm entgegen, der Antrag solle das besondere Interesse des Parlaments an dem Thema unterstreichen, er nehme zudem neue Aspekte auf, die bei der Novelle noch berücksichtigt werden sollten.

Zinggl schlug für das WGG auch die Möglichkeit einer Eintragung von Wohnungen nach Gemeinnützigkeitsgesetz ins Grundbuch vor, um das Veräußerungsverbot damit klar sichtbar zu machen. Schrangl sagte dazu, ein Regierungskommissär, der das Veräußerungsverbot überwachen wird, werde die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitern, auch was die Kontrolle des Veräußerungsverbotes betreffe. Die Frage der Abbildung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch soll aber jedenfalls berücksichtigt werden. Eine wichtige Frage sei auch, was mit jenen Wohnungen geschehen solle, die den GBV bereits entzogen wurden.

SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger wollte wissen, wie es um die von der Regierung geplante Stärkung der Aufsichtsbehörden stehe. Angela Lueger (SPÖ) fragte, welcher Kontrolle der geplante Regierungskommissär unterliegen solle. Josef Muchitsch (SPÖ) wies darauf hin, dass die Zusage aus Brüssel nur für die WBIB für die Übernahme von Bundeshaftungen gegolten habe. Nun sei aber die Rede von Verländerung, was die Möglichkeit von Landeshaftungen einschließe. Das werde man in Brüssel neu verhandeln müssen.

Bundesministerin Schramböck erwiderte, ein Notifizierungsverfahren in Brüssel werde zwar erforderlich sein, da sich am geplanten System aber grundsätzlich nichts ändere, gehe sie davon aus, dass das Verfahren kurz sein werde und keine Schwierigkeiten zu erwarten seien. Die Funktion des Regierungskommissärs sei als eine Art verlängerter Arm der Landesaufsichtsbehörden geplant. An den Detailregelungen müsse man noch arbeiten. Auch den von Zinggl angesprochenen Punkt der Grundbucheintragungen werde man berücksichtigen, sagte Schramböck. Zur Stärkung der Aufsichtsbehörden gehöre auch die Schaffung eines Regierungskommissärs. Die Branche der gemeinnützigen Bauvereinigungen werde zudem zur Annahmen des Corporate Governance Kodex verpflichtet, unterstrich Schramböck.

Der Vertagungsantrag wurde schließlich nur von der Liste Pilz und den NEOS unterstützt und der Antrag der Koalition mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen.

Alle fünf Fraktionen waren zudem im Vorfeld des Ausschusses übereingekommen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu formulieren. Demnach soll im Rahmen der geplanten Novelle des WGG auch die Möglichkeit eines Verbots der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen des gemeinnützigen Sektors auf Tourismusplattformen geprüft werden. Damit hoffe man, Missbrauch in diesem Bereich auszuschalten, erklärte Selma Yildirim (SPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

NEOS: Bezüge bei gemeinnützigen Bauvereinigungen begrenzen und Korruptionsprävention stärken

Zum Thema GBV haben die NEOS zwei Anträge eingebracht, die beide mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt wurden. Die NEOS-Abgeordneten Irmgard Griss und Gerald Loacker weisen in einem Entschließungsantrag zum einen auf Kritik des Rechnungshofs an überhöhten Bezügen von Vorstandsmitgliedern und GeschäftsführerInnen gemeinnütziger Bauvereinigungen hin. Demzufolge würden Aufwendungen für das Management oft nicht in angemessenem Verhältnis zur Größe und finanziellen Leistungskraft der Bauvereinigungen stehen ( 425/A(E) ).

Ihre Fraktion trete für eine Änderung des §26 des WGG in Richtung fixer Jahresbezüge und All-In-Verträge ein, sagte Irmgard Griss (NEOS) im Ausschuss. Auch sollte eine Präzisierung der Bezugsgrenzen erfolgen und die Prüfungsrichtlinienverordnung die Überprüfung der Angemessenheit von Bezügen genauer regeln.

Wolfgang Zinggl (PILZ) meinte wie Griss, dass die Vorschläge rasch umgesetzt werden könnten. Aus Sicht von Philipp Schrangl (FPÖ) und Johann Singer (ÖVP) ist in einigen Punkten noch eine Präzisierung notwendig, weshalb eine Vertagung gerechtfertigt sei. Der Antrag gehe jedoch in die richtige Richtung und sein Inhalt werde in die Novelle des WGG einfließen, betonten beide Abgeordnete. Das bestätigte auch Ministerin Schramböck.

Eine Reihe von Maßnahmen ist aus Sicht der NEOS zudem erforderlich, um die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zu verbessern ( 178/A(E) ). Daher sollten Mehrfachfunktionen in leitenden Gremien bzw. Positionen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften und in damit verbundenen Bauunternehmen auf fünf Jahre limitiert werden. Zudem wäre eine Limitierung des Einflusses von Personen oder Personengesellschaften auf höchstens ein Achtel der Stimmrechte sinnvoll. Für Aufsichtsratsmitglieder sollten ferner klare Anforderungen in Bezug auf persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung („Fit & Proper“) sowie Cooling-off-Perioden festgelegt werden, wie sie bereits bei Bankinstituten gelten, forderte Griss.

Johanna Jachs (ÖVP) sagte, die Koalition führe Gespräche in dieser Richtung, und verwies auf die angekündigte Novellierung der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO) sowie des WGG. Auch die NEOS seien dazu eingeladen, ihre Vorstellungen einzubringen, eine Vertagung daher sinnhaft. Aus Sicht von Zinggl (PILZ) wäre es zweckmäßig, auch Banken und Versicherungen in die Regelungen einzubeziehen, da diese immer stärker das Bauen bestimmen würden. Wirtschaftsministerin Schramböck sagte, der Vergleich mit den Banken sei nicht völlig angemessen, da die Bankbranche ganz andere Strukturen aufweise als Bauvereinigungen. Die Herausforderung bestehen daher darin, strengere Regeln, gleichzeitig aber keine überbordende Bürokratie zu schaffen, gab sie zu bedenken.