Mit dem Anti-Gold-Plating-Gesetz soll die Übererfüllung von EU-rechtlichen Vorgaben nun ein Ende habe.
Im Rahmen einer umfangreichen Durchforstung der Rechtsordnung will Österreich in Zukunft Gesetzesbestimmungen zurücknehmen, die über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen und mehr Kosten als Nutzen bringen. Einen ersten Schritt in diese Richtung setzte der Nationalrat mit dem so genannten Anti-Gold-Plating-Gesetz, das rund 40 Anpassungen in elf Gesetze vorsieht und dabei vor allem Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten im Visier hat. ÖVP und FPÖ erwarten sich Erleichterungen für die Unternehmen durch den Entfall von unnötiger Bürokratie und versicherten ebenso wie Justizminister Josef Moser, dass es zu keinerlei Senkung von Standards kommen werde. Bei SPÖ und JETZT hingegen überwogen die Bedenken, es könnte im Zuge von Anti-Gold-Plating auch in Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und AnlegerInnen eingegriffen werden.
Mit der Rücknahme von Regelungen in einzelnen Bereichen will das Anti-Gold-Plating-Gesetz unnötige Belastungen für die Normadressaten beseitigen, ohne dass es dabei zur Senkung von Schutzstandards kommen soll. Die Änderungen im Bereich von Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten betreffen im Einzelnen das Unternehmensgesetzbuch, Bankwesengesetz, das Alternative-Investmentfonds-Managergesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz. Durch Abschaffung von überbordenden Formalismen werden nun die Unternehmen und die BürgerInnen entlastet, unterstrich ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Die Regierung setze mit diesem Paket ihren Weg nach dem Motto “Entlasten statt belasten” fort, Bürokratie werde abgebaut, Schutzbestimmungen bleiben aber erhalten. Das Gesetz ist unter dem Aspekt von Rechtsbereinigung und Deregulierung ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere folgen werden. Die Errungenschaften in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz und Konsumentenschutz werden dabei nicht angetastet.
Justizminister Josef Moser stellte klar, es gehe um die Beseitigung von Übererfüllungen geachtet worden sei, dass es zu keinem Abbau von Schutzbestimmungen komme. Gerade die Europäische Kommission habe in ihrem Länderbericht zu Österreich die Rechtsbereinigung als besonders positiv hervorgehoben. Wie Moser ankündigte, sollen nun in einem weiteren Schritt rund 160 Bestimmungen “durchackert” werden.