FREISTADT. Jachs will Ertragshürde für Anerkennung beseitigen.

Eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von landwirtschaftlichen Betrieben als Erbhöfen an aktuelle Gegebenheiten fordert Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs (VP) aus Freistadt.

Mit dem „Erbhof“-Titel sind finanzielle Vorteile bei der Regelung der Verlassenschaft verbunden. „Als Mühlviertlerin weiß ich, dass in unserer ländlichen Region immer weniger Familien vom Ertrag ihrer landwirtschaftlichen Betriebe leben können“, so Jachs. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die anstehende Reform des „Anerbenrechts“ im Parlament für eine Änderung im Gesetz zu nutzen.

„Bisher war der Erbhof als solcher definiert, dass der Betrieb einen zur angemessenen Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreichenden Durchschnittsertrag abwirft. Genau das ist aber immer seltener der Fall.“ Der Titel ‚Erbhof‘ sollte laut Jachs auf jene Betriebe ausgeweitet werden, die einen zur Erhaltung einer Person ausreichenden Durchschnittsertrag abwerfen. Oft reichen die Erträge nicht mehr für zwei Erwachsene: Einer müsse einer anderen Tätigkeit nachgehen. „Im Zuge der Gesetzesreform wäre es ein Leichtes, die Begriffsbestimmung des Erbhofs anzupassen“, ist Jachs entschlossen, sich im Nationalrat für die Landwirte einzusetzen.