Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung erteilte am 10.04.2019 einer Novelle des Patentanwaltsgesetzes mehrheitliche Zustimmung. Damit sollen die Anforderungen und die Möglichkeiten für die Ausübung der Tätigkeit des Patentanwalts bzw. der Patentanwältin klarer geregelt werden. Die NEOS schlossen sich den anderen Fraktionen noch nicht an. Sie wünschen noch Abänderungen am Gesetz und stimmten daher vorerst nicht zu, erklärte ihr Vertreter im Ausschuss.

 

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und Liste JETZT beschloss der Forschungsausschuss eine Novelle des Patentanwaltsgesetzes. Neben einer Klärung der Voraussetzungen für die Ausübung der Patentanwaltschaft sollen auch die Möglichkeiten für die patentanwaltliche Berufstätigkeit erweitert werden. So soll ein rechtswissenschaftliches Grundstudium soll Ausbildungserfordernis für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte werden. Ein förmliches Anmeldeverfahren für die Patentanwaltsprüfung soll bürokratische Vereinfachungen bringen. Die Novelle sieht des Weiteren Regelungen für den partiellen Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit vor. Zu den bisher möglichen Rechtsformen für die Gründung von Patentanwalts-Gesellschaften kommt nun auch die Patentanwalts-GmbH & Co KG hinzu.

 

Die klaren Vorgaben, die das Gesetz nun für die Ausbildung und Tätigkeit als Patentanwältin oder Patentanwalt vorsieht, wurden von den Abgeordneten Erwin Angerer (FPÖ), Maria Theresia Niss (ÖVP) und Sonja Hammerschmid (SPÖ) ausdrücklich begrüßt. NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmandorff merkte an, seine Fraktion sei dafür, im Gesetz auch Fachhochschullehrgänge zu berücksichtigen. Er stimme daher vorerst nicht zu und hoffe, dass es bis zur Plenardebatte noch Abänderungen geben werde. Bundesminister Hofer sagte, er stehe dem Vorschlag der NEOS durchaus offen gegenüber, es müsse aber noch geprüft werden, ob eine Öffnung in Richtung FHs sinnvoll ist. Österreich solle keine Regelung beschließen, die ihm international letztlich Nachteile bringen könnte, gab der Minister zu bedenken.