Neue Bestimmungen im Anerben-Gesetz
Die Freistädter Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs hat gute Nachrichten für die Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben: „Bislang konnten nur landwirtschaftliche Betriebe Erbhöfe im Sinne des Anerbengesetzes sein. Künftig können auch Forstwirtschaften in diese Kategorie fallen.“ Zudem werden die wirtschaftlichen Hürden mit dem neuen Gesetz abgesenkt: „Bisher musste ein Betrieb einen für zwei Erwachsene ausreichenden Ertrag abwerfen. Das entspricht aber vielfach nicht mehr der Lebensrealität. Daher muss der Ertrag nun nur für einen Erwachsenen ausreichen“, fasst Jachs die Novelle zusammen. Profitieren würden davon primär kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe, denen nun ein leichterer Weg in die Zukunft geöffnet werde. Nutznießer seien aber nicht nur die Übernehmer, sondern die Gesellschaft insgesamt, indem mehr Höfe erhalten bleiben.