Freistadt/Wien. Schöner Erfolg für Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs aus Freistadt. Die von ihr geforderte Anpassung im Anerbenrecht wurde im Nationalrat beschlossen und wird sich gerade im Bezirk Freistadt in der Praxis spürbar positiv auswirken.

 

Einen schönen Erfolg für die Region erzielte Nationalratsabgeordnete Johanna Jachs im Nationalrat. Im Zuge der Novelle des Anerbengesetzes wurde die von ihr in den letzten Monaten wiederholt geäußerte Forderung nach einer Anpassung der Definition von Erbhöfen an die geänderten Lebensrealitäten im 21. Jahrhundert umgesetzt. Der Nationalrat hat beschlossen, dass ab sofort nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch forstwirtschaftliche Betriebe als Erbhöfe geführt werden können und das bereits dann, wenn der Hof einen zum Erhalt einer erwachsenen Person ausreichenden Ertrag abwirft. Bisher war es notwendig, dass der Betrieb einen zum Erhalt von zwei erwachsenen Personen ausreichenden Ertrag erwirtschaftete. Dies entspricht jedoch vielfach nicht mehr der Realität, weshalb dieser Entwicklung nun auch Rechnung getragen wurde. „Diese Novelle wird sich gerade in unserem landwirtschaftlich geprägten Bezirk stark bemerkbar machen, und jungen Leuten bei der Übernahme der elterlichen Höfe sehr entgegenkommen“ freut sich Jachs. „Von Gutachtern in Hofübergabeverfahren wissen wir, dass es hier bisher in der Praxis leider große Problem gab und es im Extremfall sogar zur Zerschlagung von seit Generationen in der Familie geführten Betrieben gekommen ist – im Sinne von nachhaltiger und verantwortungsvoller Politik war diese Anpassung dringen nötig und ich bin sehr glücklich darüber, dass meine Initiative zu dieser Novelle zum Erfolg geführt hat. Auch das ist gelebte Verantwortung.“ so die Freistädterin.