Freistadt/Wien.
Auf der Tagesordnung der gestrigen Nationalratssitzung fanden sich unter anderem ein besonders wichtiges Thema – das „Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz“ welches die Gründung von GmbHs erleichtern soll, stellt eine wesentliche Erleichterung im Sinne echter Entbürokratisierung dar.

Um auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten, war es an der Zeit eine Möglichkeit zu schaffen, den bei der Gründung einer GmbH obligatorischen Notariatsakt zu modernisieren. Künftig wird es nicht mehr erforderlich sein, dass alle Gesellschafter persönlich beim Notar anwesend sind, denn dies war, insbesondere wenn die Gesellschafter nicht am selben Ort wohnen oder es sich gar um internationale Gründungen handelte, bisher sehr umständlich. Dank den modernen technischen Mitteln wird die bisher obligatorische persönliche Anwesenheit der Gesellschafter beim Notar durch die Möglichkeit einer Videokonferenz ersetzt. „Dies stellt eine enorme Erleichterung dar, die sich hoffentlich auch in der Zahl der Neugründungen niederschlagen wird“ freut sich Johanna Jachs, die als Mitglied des Justizausschusses auch im Vorfeld bereits mit dem Thema betraut war. „Gerade Regionen wie das Mühlviertel müssen in Sachen Digitalisierung am Ball bleiben und profitieren enorm von den Möglichkeiten! Mein Dank gilt auch der Notariatskammer sowie den Notaren in der Region für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld ohne die diese Neuerung nicht möglich gewesen wäre“ sagt Jachs. Nicht nur die Gründung von GmbH’s wird erleichtert, auch die Spaltung von Genossenschaften wird durch das Genossenschaftsspaltungsgesetz ermöglicht.